Unter einer Notfalltüröffnung versteht man das gewaltsame Eindringen in einen verschlossenen Wohnraum auf Grund einer Notfallsituation. Solch eine Notfallsituation kann einerseits durch Personen in Notlagen erforderlich, aber auch durch andere Umstände (z. B. ein Brand) gerechtfertigt sein.
Werden in dem Wohnraum hilflose Personen bzw. Personen in Notlage vermutet, so spricht man in der Regel auch von einer Türöffnung mit Unfallverdacht. Ziel dieser Notfalltüröffnung ist es, den Rettungskräften Zugang zu verschaffen und der hilflosen Person Hilfe zukommen zu lassen. Meistens sind diese Notfalltüröffnungen nach Unfällen, akuten Erkrankungen oder Suizid(versuch)en erforderlich und werden von Polizei, Rettungsdienst oder Angehörigen angefordert.
Eine Notfalltüröffnung liegt auch dann vor, wenn andere Schadenslagen vorliegen: Dies kann ein (entstehender) Brand sein, aber auch ein technisches Gebrechen (z. B. Wasserrohrbruch), der das Eingreifen der Einsatzkräfte erforderlich macht, um größeren Schaden abzuwenden. Unter Notfalltüröffnung fällt meistens auch eine zugefallene Türe, wenn im Wohnraum der Herd eingeschaltet ist oder sich Kleinkinder oder Personen, die einer Aufsicht oder Pflege bedürfen, im Haushalt sind.
Unter Umständen kann ein simples "Eintreten" der Tür bereits erfolgreich sein. Da allerdings verunfallte Personen direkt hinter der Tür liegen könnten, sollten die Einsatzkräfte möglichst auf diese Methode verzichten. Wesentlich effektiver ist hier eine zerstörungsarme Methode, mit dem sich viele Türen schnell öffnen lassen.
Die Werkzeuge zur Türöffnung sind meist Türöffnungseisen und Ziehfix oder andere weniger zerstörerische Methoden. Handelt es sich bei einer Türöffnung um Amtshilfe, für z.B. den Rettungsdienst zur Betreuung Verletzter, so ist diese unter Umständen von den Kosten befreit.
Die Feuerwehr Sangerhausen verwendet für Notfalltüröffnungen ein Ziehfix (Markenname ZIEH-FIX®). Mit deren Hilfe man Türen so öffnen kann, dass lediglich der Schließzylinder zerstört wird.
Um das Werkzeug einsetzen zu können, muss in den Schließzylinder der zu öffnenden Tür eine Spezialzugschraube gedreht werden. An dieser wird das Zugwerkzeug angesetzt und der Schließzylinder, der aufgrund der wirkenden Kraft an seiner schwächsten Stelle auseinander reißt, herausgezogen. Die Tür bleibt dabei bei sachgemäßer Anwendung des Werkzeuges im Regelfall unbeschädigt, oft wird aber dabei das Einsteckschloss derartig verbogen, dass es überprüft und ausgetauscht werden muss.
Für höheren Einbruchschutz gibt es Schlösser, die auf diese Art nicht geöffnet werden können: Ein an einer Tür montierter Schutzbeschlag mit Kernziehschutz (Zylinderabdeckung) kann den Profilzylinder und das Einsteckschloss gegen unbefugte mechanische Manipulation schützen und verhindert das Ziehen des Zylinders. Auch gibt es einige hochwertige Schließzylinder auf dem Markt, in welche man eine Zugschraube gar nicht erst hineinschrauben kann, da die gehärteten Stahlelemente im Zylinder das Gewinde der Zugschraube zerstören.