Alle Jahre wieder werden insbesondere die Autofahrer vom Winter und den damit zusammenhängenden widrigen Straßen- und Witterungsverhältnissen "überrascht". Die Folge ist alljährlich ein beachtlicher Anstieg der Unfallzahlen, glücklicherweise vorwiegend im Sachschadensbereich oder "nur" mit leichteren Personenschäden.
Indirekte Ursache dafür ist auch die fehlende Vorbereitung auf den Winter. Die Autofahrer sorgen häufig nicht rechtzeitig für eine den winterlichen Verhältnissen angepasste Ausrüstung des Fahrzeugs. Und, was genauso schlimm ist: Sie stellen ihre Fahrweise nicht immer auf die veränderten klimatischen Verhältnisse ein.
Schon seit 2010 besteht die Änderung der StVO (Straßenverkehrsordnung) bezüglich der Verwendung von Winterreifen. Der Paragraph 2 Absatz 3a legt fest, dass ein Kraftfahrzeug bei winterlichen Verhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Reifen gefahren werden darf, welche in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen. Vorgeschrieben wird damit, dass das Laufflächenprofil und die Struktur von M+S-Reifen so angefertigt sein müssen, dass sie auf frischem oder schmelzendem Schnee oder auch Matsch, günstigere Fahreigenschaften garantieren als herkömmliche Reifen. Alle Winter- und Ganzjahresreifen – oder auch Allwetterreifen – die mit der M+S-Kennzeichnung und/oder einer Kennzeichnung mit dem Bergpiktogramm/Schneeflocke versehen sind, erfüllen die im Gesetz bestimmten Anforderungen. Anhänger müssen nicht mit Winterreifen ausgestattet sein, gesetzlich ist das nur für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Auch ist das Parken mit Sommerreifen durchaus möglich. Die gesetzliche Verordnung bezieht sich auf das Fahren, nicht das Parken.
Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, sollten Sie die nachfolgenden Regeln beachten. Wintertaugliche Ausrüstung:
Richtiges Verhalten bei winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen.
Ein wichtiger Ratschlag zum Schluss.
Winterzeit ist auch Schnupfen-, Erkältungs- und Grippezeit. Wer z. B. mit einem grippalen Infekt kämpft, sollte sich nicht ans Steuer eines Autos setzen, weil er in diesem Zustand den Anforderungen des Straßenverkehrs häufig nicht mehr gewachsen ist. Schnupfen- und erkältungslindernde Medikamente haben oftmals eine dämpfende Wirkung auf den Organismus, so dass die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt sein kann. Im Übrigen sollten die Autofahrer berücksichtigen, dass Medikamente in flüssiger Form häufig in erheblichen Mengen Alkohol enthalten.